Erbrecht
Ich berate und vertrete Sie in allen Angelegenheiten des deutschen und italienischen Erbrechts. Da sich die Systematik von deutschem und italienischem Erbrecht grundlegend unterscheidet, besteht gerade dadurch die Gefahr von Konflikten, die durch entsprechende anwaltliche Beratung und Maßnahmen verhindert werden können.
Gerade als Eigentümer und/oder beim Erwerb einer Immobilie in Italien ist es sinnvoll, rechtzeitig den Nachlass zu regeln.
Zum Tätigkeitsumfang gehören beispielsweise:
- Beratung zur Nachlassregelung
- Beratung vor und zur Erstellung eines Testaments,
- Erstellen von Testamenten
Bei Eintritt des Erbfalls begleite ich Sie bei der gesamten Nachlassregelung, insbesondere bei der Vollstreckung von Testamenten.