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Immobilienrecht

a. Kauf/Verkauf von Immobilien in Italien

Das italienische Immobilienrecht unterscheidet sich in zahlreichen Punkten grundlegend z.B. vom deutschen Recht ebenso wie von anderen ausländischen Rechtsordnungen. Der Immobilienerwerb in Italien ist aufwändiger als z.B. in Deutschland und mit einer Vielzahl von Formalitäten verbunden. Wer als Ausländer in Italien eine Immobilie kaufen oder verkaufen möchte, sollte sich daher von einem auf das italienische Immobilienrecht spezialisierten, seit vielen Jahren in Italien ansässigen und damit entsprechend erfahrenen und zudem mehrsprachigen (deutsch/englisch/italienisch) Rechtsanwalt beraten und betreuen lassen. Ich schütze Sie vor Gefahren, Tücken und Fallstricken beim Immobilienkauf bzw. Immobilienverkauf direkt vor Ort in Italien und sorge dafür, dass Ihre rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen während der gesamten Abwicklung des Immobiliengeschäfts gewahrt werden; denn wie in Deutschland und in anderen Ländern ist dies entgegen landläufiger Meinung, auch in Italien, nicht Aufgabe des Maklers oder Notars.

Aufgrund meiner zusätzlichen Qualifikation als Dolmetscherin/Übersetzerin bin ich bestens mit der spezifischen Fachterminologie im juristischen Bereich auch in der italienischen und englischen Sprache vertraut. Diese zusätzliche Qualifikation stellt insofern ein Unterscheidungs- und Alleinstellungsmerkmal dar, als sie zwei für den Immobilienerwerb in Italien unverzichtbare und daher grundlegend erforderliche Qualifikationen (die der spezialisierten Rechtsanwältin und die der fachlich qualifizierten Übersetzerin/Dolmetscherin) in einer Person vereinigt.

Das Studio Legale Elisabeth Ploenes ist in der Lage, diesen besonderen einzigartigen Service zugunsten seiner Mandanten anzubieten und hebt sich insofern besonders hervor.

Als Expertin auf dem Gebiet des italienischen Immobilienrechts unterstütze und betreue ich Sie zu Ihrer Entlastung allumfassend bei der Abwicklung des Immobiliengeschäftes von der ersten Beratung hinsichtlich grundlegender Fragestellungen beim Immobilienerwerb bzw. -Verkauf bis hin zum Abschluss des notariellen Kaufvertrages vor Ort in Italien, und zwar ortsungebunden in ganz Italien.

Ich biete Ihnen bei der unterstützenden und die Abwicklung des Immobiliengeschäfts leitenden anwaltlichen Begleitung des Kaufs einer Immobilie in Italien eine umfassende anwaltliche Rundumbetreuung quasi gleichsam als „Rundum-sorglos-Paket“ an, von der ersten Beratung hinsichtlich grundlegender Fragestellungen beim Erwerb einer Immobilie in Italien, sodann von der Kaufpreisverhandlung und der Beschaffung aussagekräftiger Unterlagen über die Abgabe eines Kaufangebots, den Abschluss eines Vorvertrages und des abschließenden notariellen Kaufvertrages bis hin zur Anmeldung bei den Versorgungsunternehmen. Selbstverständlich biete ich in demselben umfassenden Rahmen meine anwaltliche Unterstützung auch im Falle des Verkaufs einer Immobilie an.

Mein Leistungsspektrum umfasst im Einzelnen folgende Aktivitäten:

  • Durchführung von Vor-Ort-Terminen mit Makler, Verkäufer, Käufer (im Falle des Verkaufs), Techniker,
  • gemeinsame Besichtigung Ihrer Wunschimmobilie mit fachspezifischer Übersetzung und anwaltlicher Begleitung schon im Vorfeld,
  • Anwaltliche Beratung bei Käufen und Verkäufen von Immobilien,
  • Anwaltliche Rechtsberatung zu individuellen Fragen, die sich vor oder während des Verfahrens zum Erwerb/zum Verkauf der Immobilie ergeben,
  • Führung jeglicher Kommunikation (schriftliche, telefonische und persönliche Kommunikation) mit Makler/Verkäufer/Käufer (im Falle des Verkaufs einer Immobilie),
  • Anforderung der erforderlichen Unterlagen zum Kaufgegenstand (sog. Due Diligence),
  • Umfassende rechtliche Prüfung der notwendigen Dokumentation, Aufdeckung von (verborgenen) Problematiken (sog. Due Diligence) mit Aufzeigen von eventuellen Lösungswegen sowie Überprüfung etwaiger bestehender Belastungen,
  • eventuelle Beiziehung eines Technikers nach Einholung von Kostenvoranschlägen,
  • Führung jeglicher Kommunikation (schriftliche, telefonische und persönliche Kommunikation) mit dem Techniker,
  • Vertragsgestaltung und -erstellung in deutscher, englischer und italienischer Sprache, sei es eines Angebots, des Vorvertrages oder sei es des endgültigen Kaufvertrages sowie auch die rechtliche Überprüfung und Abänderung bereits vorliegender Angebote/Vorverträge bzw. Kaufverträge zugunsten meiner Mandanten,
  • Beantragung der italienischen Steueridentifikationsnummer (codice fiscale),
  • Vorbereitung und Wahrnehmung von Notarterminen vor Ort in Italien, hier insbesondere:
    — Einholung diverser Kostenvoranschläge verschiedener Notare und Übermittlung derselben an Sie zur Auswahl Ihres Notariats,
    — Führung jedweder erforderlicher Kommunikation (schriftliche, telefonische und persönliche Kommunikation) mit dem Notar,
    — Einreichung der erforderlichen Unterlagen beim Notariat Ihrer Wahl,
    — Festlegung des Datums für den Abschluss der notariellen Beurkundung des Immobilienerwerbs nach Koordination aller beteiligten Parteien/Personen und des Notariats,
    — eingehende rechtliche Prüfung des Entwurfs des notariellen Kaufvertrages mit Einarbeitung von individuell auf Ihren Fall bezogenen Änderungen im Vertragstext zum Schutz Ihrer rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen,
    — persönliche Anwesenheit bei der notariellen Beurkundung, um auch vor Ort für Sie noch bei den erfahrungsgemäß üblichen „letzten spontanen Änderungen des Vertragsentwurfs“ regulierend und Ihre rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen schützend eingreifen zu können und Ihnen stets als Ihre Rechtsanwältin zur Seite stehen zu können.

Auch nach der Transaktion stehe ich gern weiterhin zur Verfügung:

  • Hilfe und Beratung bspw. bei Errichtung des Wohnsitzes, Anmeldung/Ummeldung von Strom, Gas, Wasser, Müll sowie Hilfe bei der Eröffnung eines Bankkontos
  • Auf Anfrage besteht die Möglichkeit, unabhängige Kooperationspartner für das Housekeeping während Ihrer Abwesenheit zu benennen

b. Miet-/Pachtrecht

Auch für die An-/Vermietung bzw. An-/Verpachtung von (Ferien-)Immobilien findet die Rechtsberatung in deutscher Sprache statt. Die unter a) aufgeführten Leistungen gelten entsprechend.